Biotopverbund Markgräflerland
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Markgräflerland – Drehkreuz für den Biotopverbund

Biotope sind Lebensräume einer Lebensgemeinschaft  wild lebender Tiere und Pflanzen. Da diese durch vielfältige Formen der Lebensraumzerschneidung wie Inseln  in der Landschaft liegen, soll der Biotopverbund die Verbindung zwischen den „Inseln“ herstellen und so die  dauerhafte Sicherung der Populationen dieser Tiere und  Pflanzen einschließlich ihrer Lebensstätten, Biotope und  Lebensgemeinschaften gewährleisten. Die ökologischen  Wechselbeziehungen wie z.B. die Ausbreitung von Pflanzen, die Wanderungen von Tieren und der genetische  Austausch sollen in funktionsfähiger Art und Weise bewahrt, wiederhergestellt und entwickelt werden. Der Biotopverbund soll auch zur Verbesserung des Netzes „Natura 2000“ beitragen. Mit diesen Zielsetzungen hat das  Bundesnaturschutzgesetz den Biotopverbund definiert.  Der Biotopverbund soll aus Kernflächen, Verbindungsflächen und Verbindungselementen bestehen. Kernflächen des Biotopverbunds sind im Markgräflerland v.a.  die Naturschutz- und Natura 2000-Gebiete. Biotope, wie  z.B. die gesetzlich geschützten Biotope nach § 33 Landesnaturschutzgesetz Baden-Württemberg, sind in der  Regel Verbindungselemente. 

Die Wasserrahmenrichtlinie sieht zudem die Entwicklung der oberirdischen Gewässer einschließlich ihrer Randstreifen, Uferzonen und Auen als Lebensstätten und Biotope vor, so dass sie ihre großräumige Vernetzungsfunktion auf Dauer erfüllen können. 

 

Was bedeuten Biotopverbund, Biotopvernetzung und Wiedervernetzung?

Für den Biotopverbund gibt es sich ergänzende Planungen auf Bundes-, Landes- und regionaler Ebene. Die gesetzlich verankerten Planungen auf Landesebene sind der Fachplan Landesweiter Biotopverbund und der Generalwildwegeplan; die regionalplanerisch verankerte Regionale Biotopverbundkonzeption wird weiter unten vorgestellt (siehe S. 4).

Ist Biotopvernetzung nur ein anderes Wort für Biotopverbund? Nein! Unter Biotopvernetzung werden Maßnahmen auf lokaler, seltener regionaler Ebene verstanden, die sich stärker an einzelnen Arten oder Lebensraumtypen orientieren. Biotopverbund bezieht dagegen größere Dimensionen von regional bis international und ein großes Spektrum von Arten und Lebensraumtypen mit ein. Bei der Biotopvernetzung in von Landwirtschaft geprägten Landschaften sollen die zur Vernetzung von Biotopen erforderlichen linearen und kleinflächigen Elemente, insbesondere Hecken und Feldraine sowie Trittsteinbiotope, erhalten oder aufgewertet und dort, wo sie nicht in ausreichendem Maße vorhanden sind, neu geschaffen werden.

Wiedervernetzung meint die Wiederherstellung weitgehend oder bereits vollständig unterbrochener ökologischer Funktionsbeziehungen von Lebensräumen und (Teil-)Populationen. Das Landeskonzept Wiedervernetzung an Straßen ist eine Fachkonzeption der Straßenbauverwaltung auf der Grundlage des Fachplans Landesweiter Biotopverbund einschließlich des Generalwildwegeplans. Das Landeskonzept weist Verkehrsabschnitte mit großer Barrierewirkung in priorisierter Reihenfolge der ökologischen Bedeutung zur genauen fachlichen Überprüfung und gegebenenfalls der Einrichtung spezieller Querungshilfen, wie z.B.Grünbrücken, aus. In unserem Projektgebiet liegenmehrere prioritäre Maßnahmenabschnitte des Landeskonzeptes Wiedervernetzung, diese sind in der Karte im Mittelteil dargestellt. Der Abschnitt Markgräfler Rheinebene in der „Trockenaue“ bei Grißheim zum Beispiel ist ein „Hot-Spot“ an biologischer Vielfalt in Baden-Württemberg. Die A5 stellt eine gravierende bauliche Barriere dar. Es sollen aus fachlicher Sichtmehrere Überquerungsmöglichkeiten für die Arten offener Trockenstandorte und lichter, trockener Wälder vorgesehen werden.


Das Konzept der Durchlässigkeit

Neben der Eignung für die sich ausbreitenden Artensollten die Verbundkorridore den Tierarten möglichst viel Schutz („Deckung“) vor Fressfeinden oder dem Menschen, Nahrung und das richtige Mikroklima bieten. Aber auch die richtungsgebende Lenkungsfunktion ist wichtig. Dadurch werden die Arten auf einem möglichst sicheren Weg zu den passenden Biotopen geleitet. Je nach Größe und Fortbewegungsmöglichkeit einer Art können die Distanzen zwischen geeigneten Flächen größer sein, bei anderen müssen die „Trittsteine“ dichter beieinander liegen und bei anspruchsvollen Arten muss der Lebensraum weitgehend durchgängig verbunden sein. Sind diese Voraussetzungen für eine bestimmte Art erfüllt und liegen in der Wanderstrecke keine sonstigen unüberwindbaren Barrieren, ist die Landschaft artspezifisch durchlässig. 

 

Fachplan Landesweiter Biotopverbund einschließlich Generalwildwegeplan 

Der Fachplan Landesweiter Biotopverbund einschließlich Generalwildwegeplan ist eine gesetzlich verankerte Ausarbeitung des räumlich verorteten Biotopverbunds in Baden-Württemberg, der sowohl eine gezielte naturschutzfachlich fundierte Entwicklung als auch Beachtung bei Eingriffen ermöglichen soll. Für den großräumigen Verbund von Waldflächen und Großsäugerpopulationen wurde die abgeschlossene Fachplanung des Generalwildwegeplans Baden-Württemberg vom MLR und der FVA in das Konzept für den landesweiten Biotopverbund übernommen.

Im Offenland unterscheidet diese Fachplanung bei Tieren und Pflanzen Anspruchstypen trockener, mittlerer und feuchter Standorte. Es werden Kernflächen und Verbindungselemente jeweils für den gleichen Anspruchstyp verbunden. Dies macht auch Sinn, da viele terrestrische, aber z.T. auch flugfähige Tiere, sich beim Zurücklegen größerer Strecken bevorzugt entlang von Strukturen orientieren, die den artspezifisch bevorzugten Lebensräumen möglichst ähnlich sein sollten. Die Schlingnatter und ihre Hauptnahrung, die Zauneidechse, gehören zum Beispiel zum trockenen Anspruchstyp, die Ringelnatter, die an Teichen, in feuchten Wiesen und Gräben lebt, zum feuchten Anspruchstyp.
Der Fachplan für den Biotopverbund des Offenlands beinhaltet ein System von Kernflächen, die mit einem umgebenden Puffer von 200 m als Kernräume bezeichnet werden. Diese sollen gesichert und entwickelt werden. Sollen Kernräume durch Biotopelemente verbunden werden, werden diese in Suchräumen in zwei Stufen mit einer Distanz von 500 m und 1000 m zur nächst gelegenen Fläche desselben Anspruchtyps angelegt.  

Abb.: Kernflächen und -räume (Rot) und Suchräume (Gelb) des Anspruchstyps trocken. Die Kernflächen zwischen Grißheim nördlich Neuenburg in der Trockenaue und dem Tüllinger Berg östlich Weil am Rhein werden z.T. funktional durch eine Schafherde verbunden.

Für Baden-Württemberg wurden von der LUBW Kernräume und Suchräume für die Anspruchstypen erarbeitet.

Nachfolgend die Übersichtskarten für die Anspruchstypen trockene, mittlere und feuchte Standorte. 

     
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Für den Ausschnitt um Müllheim und Neuenburg sind folgende Angaben vorhanden:

 
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Generalwildwegeplan

Der Generalwildwegeplan (GWP) Baden-Württemberg ist eine wissenschaftlich hergeleitete und fachlich abgestimmte Fachplanung zur Sicherung großräumiger ökologischer Funktionsbeziehungen im Sinne eines landesweiten, grenzüberschreitenden Biotopverbunds. Er ist integrativer Bestandteil eines nationalen und europäischen ökologischen Netzes. Das Kabinett hat den GWP 2010 zur Umsetzung und Berücksichtigung bei allen raumwirksamen Eingriffen verabschiedet. In der aktuellen Landesnaturschutzstrategie ist der GWP mit mehreren Zielen und Handlungsfeldern aufgeführt. Übergeordnetes Ziel des GWP ist die Erhaltung und Entwicklung der Biodiversität durch Ab- und Zuwanderung und genetischem Austausch zwischen Populationen. Dies soll eine Ausbreitung sowie Wieder- oder Neubesiedlung geeigneter Areale ermöglichen. Im Hinblick auf die durch den Klimawandel verursachte Dynamik von Arealveränderungen ist er eines der wichtigsten naturschutzfachlichen Instrumente zur Erhaltung der Vitalität von Populationen sowie der ökologischen Wechselbeziehungen.

Abb.: Der Generalwildwegeplan weist für Wildtiere die verbliebenen Möglichkeiten an Ausbreitungs- und Wanderkorridoren in Baden-Württemberg aus (internationale Bedeutung: dunkelgrün, nationale Bedeutung: mittleres Grün, landesweite Bedeutung: hellgrün, Projektgebiet MOBIL: schwarz).

Die im GWP ausgewiesenen Wildtierkorridore zeigen dabei die teilweise letzten verbliebenen Möglichkeiten eines großräumigen Verbundes in der bereits weiträumig stark fragmentierten Kulturlandschaft Baden- Württembergs sowie zu den benachbarten Staaten und Bundesländern auf. Gerade für weiträumig wandernde Wildtiere sind administrative Grenzen ohne Belang. Dies ist auch Voraussetzung für einen so genannten Metapopulationsverbund. Dieser ermöglicht überhaupt erst Arten in sehr geringen Siedlungsdichten mit großräumigen Lebensraumansprüchen und weit auseinanderliegenden Vorkommen, wie beispielsweise dem Luchs, ein Überleben. Die Wildtierkorridore sollen nicht dahingehend falsch interpretiert werden, dass sich Wildtiere ausschließlich auf den ermittelten Korridoren bewegen, sondern dass Wildtierkorridore besonders für großräumige Bewegungen geeigneter sind und erfolgreicher von Wildtieren genutzt werden können. Sie können auch nicht für kleinräumige Wechsel, beispielsweise zwischen Tages- und Nachteinstand, herangezogen werden.

Zunächst werden die aus Landessicht großen zusammenhängenden Waldfunktionsräume als Kernlebensräume, die wenigstens Teilpopulationen von Wildtieren mit großen Raumansprüchen tragen können, hergeleitet. Dazwischen und über diese großen Kernlebensräume hinweg vermittelt ein Netz aus Wildtierkorridoren als Verbundelemente, wobei kleinere Waldflächen oder Schutzgebietsflächen als Trittsteine integriert werden. Die Wildtierkorridore orientieren sich dabei sowohl an der aktuellen landschaftlichen Ausstattung bzw. Nutzung als auch an den spezifischen Ansprüchen und Wanderdistanzen mobiler heimischer Säugerarten mit terrestrischer Lebensweise und einem Lebensraumschwerpunkt im Wald. Es werden die Bereiche aufgezeigt, die bezogen auf den Lebensraum relativ günstiger sind als die übrigen Flächen. Die einzelnen Korridore wurden in einem weiteren Schritt hinsichtlich ihrer räumlichen Überlagerung mit den Netzen der Anspruchstypen des Offenlandes für trockene, mittlere und feuchte Standorte abgeglichen. Dadurch sollen in der Maßnahmenplanung einerseits naturschutzfachliche Zielkonflikte vermieden werden und andererseits eine möglichst hohe Multifunktionalität durch Schaffung integrativer Lebensraumkorridore ermöglicht werden. Außerdem weist der GWP auf bestehende Barrieren hin, damit die Konnektivität durch geeignete Maßnahmen, z.B. im Rahmen der Landeskonzeption Wiedervernetzung der Straßenbauverwaltung, wieder hergestellt werden kann.

Ziel des GWP ist es, möglichst vielen Arten, insbesondere solchen, die miteinander in enger ökologischer Wechselbeziehung stehen, Mobilität als Individuum oder in einer Generationenfolge zu ermöglichen. Ein Biotopverbund gemäß GWP hat deshalb eine hohe ökosystemare Relevanz.

Regionale Biotopverbundkonzeption

Der Regionalverband Südlicher Oberrhein hat zusammen mit dem Regierungspräsidium Freiburg im Rahmen der Fortschreibung des Landschaftsrahmenplanes eine Regionale Biotopverbundkonzeption erarbeitet. Dabei wurden die Lebensraum-Gruppen Wald, Offenland trocken und Offenland feucht betrachtet. Für diese drei Lebensraum-Gruppen wurde die Gebietskonzeption anhand ausgewählter, jeweils regional wertgebender Verbundzielarten entwickelt, die hinsichtlich ihrer Ansprüche an den Lebensraumverbund ein breites Artenspektrum repräsentieren. Die Waldkorridore der Regionalen Biotopkonzeption zielen dabei auf repräsentative Wirbellose und Wirbeltierarten ab, die sich wald- oder strukturgebunden ausbreiten. In diesem Sinne ergänzen die Waldkorridore die Wildtierkorridore des Generalwildwegeplans, die in erster Linie die Lebensraumansprüche (größerer) Säugetiere abbilden.

In weiten Teilen der Rheinebene des Markgräflerlandes ist die Ausstattung mit Gehölzen und sonstigen Strukturelementen für einen funktionsfähigen Waldbiotopverbund derzeit nicht ausreichend. Die Regionale Biotopverbundkonzeption stellt deshalb Waldkorridore dar, die prioritäre Verbundräume zwischen den Wald-Kerngebieten der Rheinaue und des Schwarzwalds umfassen. Dabei werden große Waldkomplexe der Vorbergzone als Wald-Trittsteine einbezogen.

Die Verbundbeziehungen setzen sich dabei längs des Rheins über die Landesgrenzen fort. Auch auf französischer Seite bestehen entsprechende Fachkulissen des Biotopverbunds, die Verbindungskorridore vom Rhein, über die Waldkomplexe der Rheinebene zu den Vogesen darstellen.

Im Projekt MOBIL wurden die regionalen Waldkorridore aufgrund ihrer aktuellen Funktion oder ihres Entwicklungspotentials als Migrations- bzw. Ausbreitungsraum wald- und strukturgebundener Zielarten besonders berücksichtigt. Die Methodik zur Ermittlung von Waldkorridoren wurde auch auf im MOBIL- Projektgebiet gelegene Teile der Region Hochrhein- Bodensee ausgedehnt.

In der Unterkategorie "Lebensraumkorridor" wird ein Beispiel für einen regionalen Waldkorridor zwischen Sulzburg und dem Rheinwald bei Grißheim vorgestellt.  In der Unterkategorie "Projektgebiet" finden Sie die Karte, in welcher auch die regionalen Waldkorridore im Projektgebiet eingetragen sind.
 

 

Kontakt

Regierungspräsidium Freiburg, Referat 56
Bissierstr. 7, 79114 Freiburg, Dr. Bernd-Jürgen Seitz